Rechtsprechung
   VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1501/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28313
VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1501/04 (https://dejure.org/2004,28313)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.05.2004 - 23 L 1501/04 (https://dejure.org/2004,28313)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 23 L 1501/04 (https://dejure.org/2004,28313)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,28313) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 42 BAT, § 44 Abs 1 BAT, § 24 Abs 5 BRKG
    Unzulässigkeit eines Sozialplans, der Fahrtkostenerstattung und Freizeitausgleich vorsieht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässigkeit eines Sozialplans, der Fahrtkostenerstattung und Freizeitausgleich vorsieht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.79

    Erstattung von dienstlichen Fahrtkosten - Voraussetzung für eine Kostenerstattung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1501/04
    § 24 HRKG geht ersichtlich davon aus, dass die Aufwendungen für die Fahrt von der Wohnung zur Dienst- oder Arbeitsstätte dem Beamten zur Last fallen und nicht vom Dienstherrn zu tragen sind, weil sie einen privaten Anlass haben, der aus der Wahl der Wohnung resultiert (BVerwG U. v. 26.6.1981 - 6 C 85.79 - E 62, 354, 358 f.).

    In der Rechsprechung des BVerwG zur wortgleichen Regelung in § 23 Abs. 5 BRKG bzw. vergleichbarem Landesrecht ist andererseits geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein besonderer dienstlicher Anlass die Erstattung von Fahrtkosten rechtfertigen kann (BVerwG, U. v. 28.8.1991 - 10 C 4.91 - Buchholz 260 § 23 BRKG Nr. 1 = ZBR 1992, 55 ff.; 26.6.1981, a.a.O. S. 359 ff.).

  • BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 289/87

    Fahrtkosten: Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Kosten für Fahrten aus besonderem

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1501/04
    Für § 42 BAT hat sich das BAG der Auslegung von § 23 Abs. 5 BRKG bzw. entsprechenden Landesrechts ausdrücklich der Auslegung dieser Regelungen durch das BVerwG angeschlossen und ebenfalls für die Fahrt zur Arbeitsstätte während einer Rufbereitschaft keinen besonderen dienstlichen Anlass gesehen (BAG, U. v. 16.2.1989 - 6 AZR 289/87 - AP Nr. 9 zu § 42 BAT = ZTR 1989, 309).
  • BVerwG, 28.08.1991 - 10 C 4.91

    Rufbereitschaft - Fahrten zum Dienst - Wegstreckenentschädigung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1501/04
    In der Rechsprechung des BVerwG zur wortgleichen Regelung in § 23 Abs. 5 BRKG bzw. vergleichbarem Landesrecht ist andererseits geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein besonderer dienstlicher Anlass die Erstattung von Fahrtkosten rechtfertigen kann (BVerwG, U. v. 28.8.1991 - 10 C 4.91 - Buchholz 260 § 23 BRKG Nr. 1 = ZBR 1992, 55 ff.; 26.6.1981, a.a.O. S. 359 ff.).
  • VG Ansbach, 02.02.2016 - AN 1 K 15.01774

    Erstattung von Reisekosten bei besonderem dienstlichen Anlass

    Die Sicherung und Auswertung von Videoaufzeichnungen gehöre zu den originären Aufgaben des Kommissariats 36, weswegen ein "besonderer Anlass" verneint worden sei (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 24.5.2004, 23 L 1501/04).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht