Rechtsprechung
VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1501/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 42 BAT, § 44 Abs 1 BAT, § 24 Abs 5 BRKG
Unzulässigkeit eines Sozialplans, der Fahrtkostenerstattung und Freizeitausgleich vorsieht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit eines Sozialplans, der Fahrtkostenerstattung und Freizeitausgleich vorsieht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 26.06.1981 - 6 C 85.79
Erstattung von dienstlichen Fahrtkosten - Voraussetzung für eine Kostenerstattung
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1501/04
§ 24 HRKG geht ersichtlich davon aus, dass die Aufwendungen für die Fahrt von der Wohnung zur Dienst- oder Arbeitsstätte dem Beamten zur Last fallen und nicht vom Dienstherrn zu tragen sind, weil sie einen privaten Anlass haben, der aus der Wahl der Wohnung resultiert (BVerwG U. v. 26.6.1981 - 6 C 85.79 - E 62, 354, 358 f.).In der Rechsprechung des BVerwG zur wortgleichen Regelung in § 23 Abs. 5 BRKG bzw. vergleichbarem Landesrecht ist andererseits geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein besonderer dienstlicher Anlass die Erstattung von Fahrtkosten rechtfertigen kann (BVerwG, U. v. 28.8.1991 - 10 C 4.91 - Buchholz 260 § 23 BRKG Nr. 1 = ZBR 1992, 55 ff.; 26.6.1981, a.a.O. S. 359 ff.).
- BAG, 16.02.1989 - 6 AZR 289/87
Fahrtkosten: Fahrtkosten zum Arbeitsplatz - Kosten für Fahrten aus besonderem …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1501/04
Für § 42 BAT hat sich das BAG der Auslegung von § 23 Abs. 5 BRKG bzw. entsprechenden Landesrechts ausdrücklich der Auslegung dieser Regelungen durch das BVerwG angeschlossen und ebenfalls für die Fahrt zur Arbeitsstätte während einer Rufbereitschaft keinen besonderen dienstlichen Anlass gesehen (BAG, U. v. 16.2.1989 - 6 AZR 289/87 - AP Nr. 9 zu § 42 BAT = ZTR 1989, 309). - BVerwG, 28.08.1991 - 10 C 4.91
Rufbereitschaft - Fahrten zum Dienst - Wegstreckenentschädigung - …
Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.05.2004 - 23 L 1501/04
In der Rechsprechung des BVerwG zur wortgleichen Regelung in § 23 Abs. 5 BRKG bzw. vergleichbarem Landesrecht ist andererseits geklärt, unter welchen Voraussetzungen ein besonderer dienstlicher Anlass die Erstattung von Fahrtkosten rechtfertigen kann (BVerwG, U. v. 28.8.1991 - 10 C 4.91 - Buchholz 260 § 23 BRKG Nr. 1 = ZBR 1992, 55 ff.;… 26.6.1981, a.a.O. S. 359 ff.).
- VG Ansbach, 02.02.2016 - AN 1 K 15.01774
Erstattung von Reisekosten bei besonderem dienstlichen Anlass
Die Sicherung und Auswertung von Videoaufzeichnungen gehöre zu den originären Aufgaben des Kommissariats 36, weswegen ein "besonderer Anlass" verneint worden sei (vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 24.5.2004, 23 L 1501/04).